Menschenrechte für Bootsflüchtlinge durchsetzen! – Karl-Heinz Meier-Braun (DGVN) über den globalen Migrationspakt

Viel wird in diesen Tagen über das globale Abkommen zur Migration der Vereinten Nationen diskutiert, das im Dezember in Marokko beschlossen werden soll. Unser Gastautor Karl-Heinz Meier-Braun (Foto: Hans Michael Greiß) hat sich mit dem Text auseinandergesetzt wie wenige andere. Er ist Landesvorsitzender der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen (DGVN) Baden-Württemberg e. V. und Mitglied im Bundesvorstand dieser Organisation, die sich für die Menschenrechte einsetzt. Meier-Braun war Redaktionsleiter und Integrationsbeauftragter des Südwestrundfunks (SWR) und hat zahlreiche Bücher zur Migrationspolitik geschrieben. Seine neueste Publikation « Schwarzbuch Migration. Die dunkle Seite unserer Flüchtlingspolitik » ist 2018 im C. H. Beck Verlag erschienen.

Hier veröffentlichen wir seinen Gastbeitrag mit dem Titel « Menschenrechte für Bootsflüchtlinge durchsetzen! Ein neuer Pakt der Vereinten Nationen weckt Hoffnungsschimmer » in unserem Buch « Todesursache: Flucht. Eine unvollständige Liste » in voller Länge:

Vor 70 Jahren, am 10. Dezember 1948 in Paris von der UN-Generalversammlung verabschiedet, ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte heute aktueller denn je zuvor. Die Menschenrechte insbesondere der Migrant*innen sind gefährdet, das gilt nicht nur für die Bootsflüchtlinge im Mittelmeer oder für Geflüchtete in Ungarn, wo ihre Rechte mit Füßen getreten werden. Die Menschenrechtserklärung, AEMR abgekürzt, wurde in fast 500 Sprachen übersetzt und ist damit der am meisten übersetzte Text der Welt. In vielen Ländern kämpft die Zivilgesellschaft in diesen Tagen aber verzweifelt darum, dass die Menschenrechte eingehalten werden. Die Erklärung hat keine rechtsverbindliche Wirkung, auch wenn die Menschenrechtsnormen in internationale Konventionen aufgenommen wurden und zum Beispiel der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und der Internationale Strafgerichtshof die Menschenrechte stärkt.

190 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen haben sich im Juli 2018 auf den Text des ersten globalen Abkommens zur Migration geeinigt, nachdem die UN-Generalversammlung auf einem Gipfeltreffen zu Flucht und Migration in New York bereits 2016 entsprechende Erklärungen verabschiedet hatte. Bisher hat es noch keinen solchen Weltmigrationsvertrag gegeben, der in 23 Zielen die Bekämpfung des Menschenhandels oder die Rechte und Bedürfnisse von Kindern aufzählt. Wichtig ist auch, dass der Vertrag den gesellschaftlichen Diskurs anspricht, der weltweit von Mythen und Legenden bestimmt wird, wenn es um Migration geht. Der Vertrag könnte so einen wichtigen Beitrag zur Versachlichung der Debatte leisten.

Bemerkenswert ist, dass der Vertrag sich für die Menschenrechte von Migrant*innen einsetzt, die noch unterwegs sind. Sie sind nach dem Übereinkommen überall zu schützen, also auch auf dem Meer. Beim „Ziel 8“ heißt es, dass man international zusammenarbeiten will, um Leben zu retten. Außerdem sollen Suchaktionen nach vermissten Migrant*innen etabliert werden („Save lives and establish coordinated international efforts on missing migrants“). In diesem Zusammenhang seien Hilfsleistungen nicht zu kriminalisieren, wenn sie einen rein humanitären Charakter haben („… ensure that the provision of assistance of an exclusively huma- nitarian nature for migrants is not considered unlawful.”). Wenn diese Ziele umgesetzt würden, hätte das gravierende Auswirkungen auf den Schutz der Menschenrechte von Flüchtlingen auf den „Mittelmeerrouten“, auf die Rettung von Bootsflüchtlingen, wo private Seenotrettungsschiffe nicht nur von der sogenannten libyschen Küstenwache bedroht werden, sondern ihnen auch der Zugang zu Häfen in Italien verwehrt wird, so dass immer mehr Menschen ertrinken. Mit dem globalen Migrationspakt könnte so dem Sterben im Mittelmeer Einhalt geboten werden, vor allem, wenn ihn die Nationalstaaten wie Italien in nationale Bestimmungen übernehmen würden, wobei von der gegenwärtigen Regierung in Rom wenig zu erwarten ist, um es vorsichtig zu formulieren.

Bereits 2017 stiegen die USA unter Präsident Trump aus den Verhandlungen für ein internationales Migrationsabkommen aus; Ungarn folgte kurze Zeit später, weil die Übereinkunft eine „Bedrohung für die Welt“ sei. Die Begründung der Trump-Regierung: „Der globale Ansatz der New Yorker Erklärung ist nicht vereinbar mit der Souveränität der USA, unsere Entscheidungen zur Immigrationspolitik müssen stets von Amerikanern, und zwar nur von Amerikanern getroffen werden.“ Trump sagte 2018 sogar, Flüchtlinge und Migranten „seien keine Menschen, sie sind Tiere“ („These aren’t people, these are animals …“). Der italienische Innenminister Salvini bezeichnete die Bootsflüchtlinge im Mittelmeer als „Menschenfleisch“. Moderater, aber ebenso populistisch, äußerte sich Bundesinnenminister Seehofer, als er die Migrationsfrage als „Mutter aller politischen Probleme“ bezeichnete.

Der Ausstieg der Trump-Regierung aus dem Pariser Klimaabkommen, der Austritt aus der UNESCO, die drastische Kürzung der Finanzbeiträge für UN-Friedensmissionen und andere UN-Programme, haben viele positive Ansätze gefährdet. Vor allem die Tatsache, dass die USA sogar den UN-Menschenrechtsrat verlassen haben, ist weltweit ein verheerendes Signal. Australien, das seine Flüchtlinge auf abgelegene Insel deportiert, steht dem „Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ („Global compact for safe, regular and orderly migration“) bezeichnenderweise ebenfalls ablehnend gegenüber. So ist der Pakt, der auch die Menschenrechte der Migrant*innen schützen soll, zu einer Art Nagelprobe für die internationale Völkergemeinschaft und ihre Werte geworden, auch wenn das Abkommen wieder einmal nicht rechtsverbindlich ist.

Die Staatengemeinschaft steht vor dieser Herausforderung: Alle zwei Minuten muss ein Mensch irgendwo auf der Welt fliehen. 68,5 Millionen Menschen sind weltweit auf der Flucht, nur ein Bruchteil davon erreicht Europa, die meisten bleiben im eigenen Land als Binnenflüchtlinge oder suchen Schutz in Nachbarländern. Die Vereinten Nationen schätzen die Zahl der Migrant*innen weltweit auf 250 Millionen. Seit dem Jahr 2000 sind mindestens 60.000 Menschen auf der Flucht ums Leben gekommen. Schwere Menschenrechtsverletzungen durch diktatorische Regime sind eine der wichtigsten Fluchtursachen, die Europa bekämpfen will. Dabei arbeitet die EU mit solchen Ländern wie dem Sudan oder Eritrea zusammen, stärkt dort die Polizei oder den Grenzschutz und stärkt so geradezu diese Despoten. Um wenigstens die größten Probleme zu lösen, müsste das Hochkommissariat für Flüchtlinge der Vereinten Nationen (UNHCR) auf jeden Fall mit mehr Geld und Personal ausgestattet werden. UNHCR leidet seit Jahren unter chronischen personellen und finanziellen Problemen, weil nur es nur zwei Prozent seiner Gelder aus dem UN-Budget erhält. Bei dem Rest – mehr als eine Milliarde Dollar im Jahr – ist es auf die freiwilligen Leistungen der Geberländer angewiesen. In den Flüchtlingsla- gern rund um Syrien mussten daher beispielsweise die Nahrungsmittelrationen gekürzt werden, weil nicht mehr genügend finanzielle Hilfsmittel zur Verfügung standen. Angesichts dieser Misere und ohne Aussicht auf ein Ende des Krieges in ihrer Heimat verwundert es nicht, dass sich so viele Flüchtlinge auf den Weg nach Europa gemacht haben. Die unzureichende Ausstattung des UNHCR hat daher bei der Vorgeschichte der neuesten „Flüchtlingskrise“, die eine Krise der Migrationspolitik und nicht der Flüchtlinge ist, eine fatale Rolle gespielt.

Nach wie vor fehlt eine zentrale Institution mit UN-Mandat für Migration, die dringend notwendig wäre. Das neue Abkommen könnte ein erster Schritt in diese Richtung sein. Wenn der Globale Pakt zur Migration im Dezember 2018 in Marokko unterzeichnet wird, sind fast auf den Tag genau 70 Jahre seit der Unterzeichnung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vergangen. Ist das neue Abkommen wirklich von historischer Bedeutung, wie manche sagen? Das wird sich noch zeigen. Gerade in diesen Tagen, wo der Populismus in vielen Ländern der Welt um sich greift, wo Fremdenfeindlichkeit und Rassismus die Menschenrechte von Flüchtlingen bedrohen, setzt das Abkommen ein weltweites Zeichen für eine weltoffene Gesellschaft, für die Menschenrechte von Männern, Frauen und Kindern, die weltweit auf der Flucht sind oder ihre Heimat auf der Suche nach einem besseren Leben verlassen müssen, weil sie dort keine Zukunftsperspektiven haben.