Von Anja Tuckermann
Viele Deutsche verbringen gern ihre Ferien in Italien, mit Dolce Vita und Badestrand. Warum sollte man dort nicht gut leben können?
Für Flüchtlinge ist das Leben in Italien nicht süß, sondern ein Dahinvegetieren unter menschenunwürdigen Bedingungen. Selbst anerkannte Flüchtlinge haben kaum eine Chance auf ein Dach über dem Kopf, auf Arbeit, ein existenzsicherndes Einkommen und auf Schutz vor Rassismus.
Abschiebungen nach Italien im Rahmen des Dublin-Abkommens sollten sofort ausgesetzt werden. Auch die deutschen Behörden wissen, dass ein überwiegender Teil der aus Deutschland Abgeschobenen – tausende Menschen – in Italien auf der Straße landet. Sie tun aber so, als wüssten sie es nicht.
In jedem ablehnenden Bundesamt-Bescheid steht, dass man nach Italien abschieben könne, weil menschenwürdige Lebensbedingungen und ein Zugang zu einem fairen Asylverfahren gewährleistet seien. In Italien gebe es keine systemischen Mängel und keine menschenrechtswidrige Behandlung bei der Aufnahme von Flüchtlingen. Am 13. November 2018 aber urteilte das Verwaltungsgericht Meiningen im Fall einer Frau mit zwei Kindern im Alter von 15 und 16 Jahren, denen in Italien bereits internationaler Schutz gewährt wurde, dass es „hinreichende Anhaltspunkte dafür [gibt], dass die Aufnahmebedingungen in Italien mit systemischen Mängeln behaftet sind, die die Gefahr einer den Antragstellern drohenden unmenschlichen Behandlung im Sinne von […] Art. 3 EMRK im Falle ihrer Überstellung nach Italien nach sich ziehen. […] Es sprechen damit erhebliche Gründe dafür, dass Personen, denen in Italien bereits internationaler Schutz gewährt wurde und die vollständig auf staatliche Hilfe angewiesen sind, im Falle ihrer Überstellung nach Italien mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Gefahr laufen, aufgrund der dortigen Lebensbedingungen einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne[…] des […] Art. 3 EMRK ausgesetzt zu werden, weil ihnen dort über einen längeren Zeitraum von nicht absehbarer Dauer Obdachlosigkeit und einhergehend damit kein gesicherter Zugang zu weiteren die menschliche Existenz sichernden Leistungen, insbesondere Nahrung, droht.“ Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Dublin-Entscheid wurde angeordnet.
Das Urteil ist korrekt. Hört und sieht man sich nur ein bisschen um, weiß man, dass es systemische Mängel und menschenrechtswidrige Behandlung in Italien sehr wohl gibt. Seit November 2017 habe ich engen Kontakt mit aus Deutschland Abgeschobenen und war im Juli, September und Oktober 2018 sowie im Juli 2019 in verschiedenen Einrichtungen in Rom und habe mit vielen Geflüchteten gesprochen.
Zum Beispiel mit Magda aus Eritrea.
Die Ausländerbehörde Apolda in Thüringen plant ihre Abschiebung, sie wird nachts von Polizisten aus dem Schlaf gerissen, der anwesende Mitarbeiter der Ausländerbehörde nimmt ihr alles ab, Ausweis, Geld, Krankenkassenkarte, Bankkarte. Auf dem Weg zum Flieger in Frankfurt bricht Magda zusammen und kann nicht abgeschoben werden. Sie kommt auf Antrag der Ausländerbehörde direkt in Abschiebehaft. Sie muss schließlich freigelassen werden und die Behörde wurde zu Schadensersatzzahlung wegen rechtswidrigen Freiheitsentzugs verurteilt. Einen Monat nach ihrer Rückkehr aus der Haft wird Magda nach Mailand abgeschoben, von der italienischen Polizei vom Flughafen in die Innenstadt gefahren und dort abgesetzt. Im Winter, ohne Schlafplatz, ohne Essen und Trinken, ohne Adresse. Es ist Ende November. Ihr bleibt nichts anderes übrig als auf der Straße zu schlafen, ab und an bekommt sie mit viel Glück nach stundenlangem Anstehen einen Platz in einer Notunterkunft, aber morgens um sechs muss sie wieder auf die Straße. Es ist sehr kalt und nass, sie wird krank. Hinzu kommt ihre besondere Verletzlichkeit als Frau in einer solch schutzlosen Situation. Zweimal haben wir noch telefoniert, dann verliert sich der Kontakt zu ihr. Sie soll in dieser Not Italien schnell wieder verlassen haben.
Oder Bangoura aus Guinea.
Wie fast alle, die aus Afrika in Europa ankommen, hat er die Sahara, Hunger, Folter und Zwangsarbeit in Libyen überlebt. Anfang Oktober 2016 ist er noch minderjährig und befindet sich in einem Schlauchboot auf dem Mittelmeer. Ein Frontex-Schiff habe die Menschen gesichtet und sie nicht aufnehmen wollen, erzählt er. Es sei nicht ihre Aufgabe, Menschen zu retten, hätten sie gesagt. Die Flüchtlinge und die Schiffsbesatzung hätten stundenlang diskutiert, bis die Nacht hereinbrach und die deutsche Schiffsbesatzung die Menschen im Dunkeln schließlich doch an Bord nahm.
Bangoura geht in Sizilien an Land. Seine Fingerabdrücke und seine Personalien werden aufgenommen. Er ist krank, hat unbestimmbare Bauchschmerzen, bittet immer wieder um Hilfe, wird jedoch nicht behandelt. Wochenlang wartet er darauf, Asyl beantragen zu können, bekommt aber drei Monate lang keinen Termin. Stattdessen wird er schließlich mit vielen anderen in einem großen Bus in ein Aufnahmelager, eine Kooperative in der Nähe von Pescara, gebracht. Dort bleibt er gut vier Monate lang und die ganze Zeit erlaubt man ihm nicht, Asyl zu beantragen. Die Aufnahmeeinrichtung ist komplett überbelegt, Bangoura und 14 andere schlafen auf Matratzen im Gemeinschaftsraum, in dem das Essen für alle Bewohner des Hauses ausgegeben wird. Francophone und anglophone Afrikaner werden wahllos zusammengelegt. Kommt es zu Streit, hilft niemand. Bangoura klagt, dass er krank sei, aber es dauert wochenlang, bis jemand nachfragt. Er bekommt ein Medikament zur Beruhigung. Es gibt nur ein einziges Medikament für alle und alles und höchstens eine Tablette am Tag. Den Erhalt muss man mit Unterschrift bestätigen.
Es ist im Gemeinschaftsraum sehr kalt, es gibt keine Heizung und wieder und wieder bebt die Erde. Alle haben große Angst, das Gebäude bekommt immer mehr Risse, schließlich ist eine Wand im Haus kaputt. Die Geflüchteten organisieren eine kleine Demonstration in der von den Erdbeben zerstörten Stadt Penne, um eine andere Unterkunft zu erhalten, aber umsonst. Wer sich, wie Bangoura, an der Demonstration beteiligt hat, wird rausgeworfen. Bangoura steht nun unversorgt auf der Straße, ohne Nahrung, Schlafplatz, ohne Asylantrag. Seine Situation ist aussichtslos, er ist immer noch krank, es ist immer noch Winter und er beschließt, Italien zu verlassen.
2017. Das erste Mal in Deutschland. Er stellt in NRW endlich seinen Asylantrag, wohnt in einer Gemeinschaftsunterkunft und lernt Deutsch. Der Asylantrag wird in Deutschland nicht geprüft, Italien sei zuständig.
2018. Nach fast eineinhalb Jahren in NRW wird Bangoura für drei Wochen in Abschiebehaft genommen und nach Rom abgeschoben. Er schläft eine Woche lang mittellos auf der Straße, ist hoffnungslos und reist wieder nach Deutschland. Direkt bei der Einreise wird er festgenommen und kommt für 58 Tage in Abschiebehaft.
2019. Er wird abermals abgeschoben, diesmal nach Bari.
Dort gibt man ihm ein Papier mit der Aufforderung bei der Ausländerbehörde in Rom Asyl zu beantragen. Wiederum hat er keinen Schlafplatz, kein Fahrgeld, nichts zu essen. Trotzdem gelingt es ihm, bis nach Rom zu kommen. Auf der Questura, der zuständigen Behörde, wird er abgewiesen, er darf keinen Asylantrag stellen. Er schläft 21 Tage lang am Busbahnhof auf der Straße, und wenn er Glück hat, bekommt er einmal am Tag vom Roten Kreuz auf der Straße etwas zu essen. Es ist mitten im Winter und keine Besserung in Sicht. Insgesamt drei Mal versucht er bei der Behörde Asyl zu beantragen, aber sein Antrag wird nicht aufgenommen. Bangoura ist verzweifelt, er geht wieder nach Deutschland.
Er stellt einen Asylfolgeantrag, wohnt in einer Gemeinschaftsunterkunft in NRW. Sein Anwalt geht davon aus, dass nunmehr Deutschland in das Asylverfahren eintreten muss. Aber der Antrag wird wieder nicht geprüft –Italien sei zuständig. Nach fünf Monaten, im Juli 2019 soll Bangoura zu einem Termin bei der Ausländerbehörde kommen. Es ist ein heißer Sommertag, er ist im T-Shirt, ohne Jacke, ohne Rucksack unterwegs. Bei der Ausländerbehörde erwartet ihn die Polizei und bringt ihn direkt in Abschiebehaft in Büren, ohne Möglichkeit seine persönlichen Sachen zu holen, ohne Bangouras Anwalt zu informieren.
Eine knappe Woche später wird Bangoura in einem für die Abschiebungen reservierten Charterflugzeug mit fünf anderen, alle in Handschellen und mit Fußfesseln wie er selbst, bewacht und begleitet von 15 Polizisten, nach Bari geflogen. In Bari bekommt er sein Handy zurück und wiederum ein Papier mit einem Termin vier Tage später in Rom bei der Ausländerbehörde. Dann wird er ohne Schlafplatz, Fahrgeld und Essen auf der Straße ausgesetzt. Wieder schafft er es, sich nach Rom durchzuschlagen. Bei seiner Ankunft am Busbahnhof Tiburtina treffe ich ihn. Schon von weitem erkenne ich den jungen Mann mit nichts als seinem Handy. Noch im selben T-Shirt, in dem er in der Ausländerbehörde festgenommen wurde, eine Woche in Haft verbringen musste und abgeschoben wurde. Ohne Jacke, ohne Geld. Nur mit seinem Handy und einem Blatt Papier mit einem Termin in der Questura. Wo soll er bis zu dem Termin schlafen? Wo soll er sich waschen? Und vor allem: Was soll er essen und trinken? Wie kann es sein, dass mitten im reichen Europa Menschen hungern müssen?
Bangoura geht am angegebenen Tag zur angegebenen Uhrzeit zur Behörde. Der anwesende Übersetzer spricht nur Englisch und Italienisch, Bangoura spricht nur Französisch und Deutsch. Soviel aber meint Bangoura zu verstehen: Die Angestellten sehen sich sein Papier an und sagen, dass es nichts weiter als nur ein Stück Papier ohne Foto sei. Sie erlauben ihm nicht, Asyl zu beantragen, geben ihm das Papier zurück und schicken ihn weg.
Bangoura weiß nicht weiter. Er reist nach Norden. Von der Grenzpolizei an der italienisch-französischen Grenze wird er festgehalten; die Italiener geben ihm ein Blatt Papier. Das ist der Ablehnungsbescheid seines Asylgesuchs in Italien – er hatte nie eine Anhörung, aber offenbar habe es einen Termin zur Anhörung gegeben, von dem er nichts wusste. Zu dieser Zeit war er in Deutschland und hätte bei der Behörde in Rom gar nicht erscheinen können. Nun bekommt er also ein Blatt Papier, von der italienischen Polizei aus dem Computer gezogen, und hat dreißig Tage Zeit, einen italienischen Anwalt einzuschalten oder das Land zu verlassen. Bangoura versteht kein Italienisch und hat kein Geld, er befindet sich an der Grenze zu Frankreich und überquert sie zu Fuß.
Nun schläft er in Frankreich auf der Straße. Noch im September schläft er draußen, nachts ist es kalt, ein Bekannter überlasst ihm ein Zelt. Am Telefon höre ich, dass Bangoura krank ist.
Es gibt für die Erfahrungen von Magda oder Bangoura viele weitere Beispiele.
Zum Beispiel Alpha, den ich kurz nach seiner Abschiebung aus Deutschland im Sommer 2018 in Italien kennenlerne, mit der Monatskarte, dem Schülerausweis, der Krankenversicherungskarte einer Kleinstadt in NRW im Portemonnaie, der kurz vor einer Berufsausbildung stand, sich in der deutschen Politik bestens auskennt und sich auf Deutsch mit mir darüber unterhalten kann. Er hat einen Schlafplatz in einem 8-Bettzimmer in der Gemeinschaftsunterkunft einer Kooperative in Rom. Fremde sollen diese Zimmer nicht sehen, ich werde aber dennoch mit hineingenommen. Bett steht an Bett, an den Schränken, wenn es einen gibt, fehlen die Türen, die sanitären Anlagen funktionieren nicht oder nur eingeschränkt. Es gibt Bettwanzen und Kakerlaken. Jemand folgt meinem Blick und sagt: „Die Kakerlaken sind besser als die Wanzen, sie suchen auch etwas zu essen und essen nicht uns.“ Und die Kakerlaken übertragen keine Krankheiten über das Blut wie die Wanzen.
Etwas zu essen suchen. Das Essen in den Gemeinschaftsunterkünften ist auf das Allergeringste reduziert, zum Überleben reicht es, aber nicht zum Leben.
„Asylsuchende in Italien befinden sich oft in einer Situation extremer materieller Armut, die es ihnen nicht ermöglicht, ihre grundlegendsten Bedürfnisse wie etwa Nahrung, Körperhygiene und Wohnraum zu befriedigen. Dies hat negative Auswirkungen auf die körperliche oder/und geistige Gesundheit – und in letzter Konsequenz auch auf die Menschenwürde. Die Schweiz sollte sich aus Sicht der SFH der jüngsten Rechtsprechung einiger EU-Mitgliedstaaten anschließen, die sich aufgrund der politischen Entwicklungen in Italien und den damit verbundenen Verschärfungen im Asylbereich gegen Dublin-Überstellungen nach Italien ausgesprochen haben“, schreibt der Schweizerische Flüchtlingsrat.
Die größte Zahl der Geflüchteten in Rom sind in Gemeinschaftsunterkünften, einem der vielen Centri di Accoglienza Stradonaria, abgekürzt CAS, untergebracht. Die CAS werden in Rom überwiegend von Kooperativen betrieben. Es wird von vielen Mitarbeitern, aber auch von Politikern wie dem zurückgetretenen Innenminister Salvini der rechten Lega Nord vermutet, sie seien in der Hand der organisierten Kriminalität. Mit einer der größten italienweit arbeitenden Kooperative mit ihrem Kopf in Rom, der Cooperativa Cascina, war die Staatsanwaltschaft schon vor Jahren beschäftigt. Vorgeworfen wurde zwei Männern, die sich im Gefängnis kennengelernt hatten – Salvatore Buzzi und Massimo Carminati – Politiker der Regierungs- und Oppositionsparteien bestochen zu haben, um öffentliche Aufträge zu erhalten. Fast überall dort, wo öffentliches Geld fließt, sei es in die Müllabfuhr und Straßenreinigung, in Seniorenheime, Projekte für Wohnungslose, Unterbringung minderjähriger Mütter, Essen in Krankenhäusern und Schul- und Universitätskantinen finden sich die beiden Namen.
Die Kooperative Tre Fontane, die Geflüchtete unterbringt, gehört ebenfalls zu dieser Gruppe, aber ist nur ein kleiner Teil in diesem Geflecht, in das Hunderte Millionen von öffentlichen Geldern fließen.
„Im Labyrinth der Kooperativen der Hauptstadtmafia“ titelte damals RAInews, der staatliche Fernsehsender.
Begonnen hat die Zusammenarbeit von Carminati und Buzzi aus der politisch rechts stehenden kriminellen Szene, der L’Espresso nannte sie „faschistische Bande“, schon 2011. Seit 2012 machen die beiden Geschäfte mit Aufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete, in dem Jahr nämlich hat Berlusconi den „‚nationalen Ausnahmezustand für Einwanderung‘ erklärt und die Eröffnung von Gebäuden genehmigt, die von Gemeinden, gemeinnützigen Organisationen und religiösen Vereinigungen zur Verfügung gestellt wurden. Um die Konzessionsdauer zu verkürzen, erteilte die Regierung einigen Beamten des Innenministeriums die Befugnis, die Verwaltung diese neuen Zentren zu übertragen, indem sie auf öffentliche Ausschreibungen verzichtete. Bingo.“ So schrieb die Zeitung Manifesto im Juni 2015. Am Telefon sagte Buzzi laut Abhörprotokoll: „Hast du eine Ahnung, wieviel man mit Migranten verdienen kann?“ Sein Gesprächspartner verneint. Und Buzzi erklärt: „Drogenhandel bringt weniger ein.“ 2014/15 hatte das Kooperativen-Geflecht einen Gesamtumsatz von 364 Millionen Euro.
Carminati und Buzzi wurden nach einem länger als drei Jahre andauernden Prozess und einer Urteilsbegründung von 590 Seiten u. a. wegen Korruption zu 18 bzw. 14 Jahren Gefängnis verurteilt, 39 Angeklagte zu Gefängnisstrafen von knapp drei bis 16 Jahren, andere zu Hausarrest. Unter den Verurteilten sind der Ex-Präsident des römischen Stadtrats, ein Ex-Bürgermeister von Rom und Neo-Faschist, das Mitglied des Koordinierungstisches für Flüchtlinge des Innenministeriums, Luca Odevaine, Gemeindepräsidenten, Stadträte und andere Amtsträger. Die Mitglieder der Gruppe wurden verurteilt, Politiker und Beamte identifiziert und mit Bestechungsgeldern korrumpiert, Wahlkämpfe mitfinanziert zu haben. „Zu den Geschäftsmethoden von ‚Mafia Capitale‘ gehörte das Drohen und Bestechen und Erpressen. Gefällig oder gefügig gemachte Beamte der Stadtverwaltung sorgten dafür, dass die Kriminellen an lukrative Aufträge kamen. Die Kriminellen kassierten das Geld, erbrachten die bestellten Dienstleistungen aber nur halb oder gar nicht“, so die NZZ im Oktober 2019. Wenn Buzzi mit dem bewährten System der Korruption und des Machtmissbrauchs nicht weitergekommen sei, habe Carminati Unternehmen, Beamte oder Politiker bedroht und mit Erpressung, Wucher und Inkasso eingeschüchtert. Beteiligt waren denn auch Politiker aller Parteien. Die beiden Männer übten auch Druck aus, wenn es um die Ernennung oder Beseitigung von Menschen auf Schlüsselpositionen im römischen Stadtrat ging, Vertreter der extremen Rechten übernahmen Ämter. „Daher griff Carminati, wenn die korrupten Aktivitäten von Buzzi nicht ausreichten, in ein Unternehmen ein, um sicherzustellen, dass die schwierigsten und relevantesten Fälle mit Gewalt und kriminellen Methoden gelöst wurden“, schreiben die Richter.
Die Kooperativen wurden umbenannt und arbeiten weiter.
Mamadou, Ibrahima und Alpha wohnen in Einrichtungen von Tre Fontane, umbenannt in Medihospes, eine der größten Kooperativen Italiens.
Ein Mitarbeiter der Kooperative, der ungenannt bleiben möchte, erklärt mir das Geschäft mit den Flüchtlingen: Die Kooperative hat einen Vertrag mit dem Staat und bekam 2018 pro Person 35 Euro pro Tag, davon 7,50 Euro für Verpflegung, 2,50 pro Mahlzeit. Das Frühstück wird so reduziert, dass es nur noch einen Euro kostet. Es gibt einen Teebeutel und nicht zwei, einen Joghurt und einen abgepackten Keks. Das Mittag- und Abendessen ist ebenfalls von geringer Qualität und seit Jahren tagein, tagaus das gleiche: trockene aufgequollene Nudeln in einer Plastikschale, eine Portion braune ungenießbare Linsen. An einem guten Tag sind zwei hartgekochte Eier dabei. Die Kosten liegen vermutlich um 1,50 Euro pro Mahlzeit. Auch hier wird also reduziert und kräftig verdient. Und die Menschen sind immer hungrig, sie magern zusehends ab. Mamadou ist 1,82 m groß und wiegt nur noch 56 Kilo. Das Essen wird täglich in einem Lieferwagen aufgewärmt gebracht.
Der Mitarbeiter vermutet, dass die Kooperative pro Tag an jeder untergebrachten Person 15 Euro verdient habe. Rechnet man das einmal hoch, dann sind das 5.475 Euro pro Person pro Jahr. Die Kooperative bringt drei- bis viertausend Menschen auf engstem Raum unter. In Cas Frascati sah ich vier Personen verschiedener Nationalität in Doppelstockbetten mit einem Meter Abstand in einem Durchgangszimmer, im dahinterliegenden Raum hausten sechs Personen. Mit dreitausend Menschen zum Beispiel verdiente die Kooperative also im Schnitt fast 16,5 Millionen Euro pro Jahr von staatlichen Zuwendungen. Wo geht das Geld hin?
Durchschnittlich müssen die Menschen drei bis vier Jahre in den Einrichtungen bleiben, denn so lange dauert gewöhnlich ein Asylverfahren und ohne Wohnsitz verlieren die Menschen sofort ihr Verfahren. Bleiben wir beim Beispiel der dreitausend, dann hätte die Kooperative in drei Jahren schon mehr als 49 Millionen Euro an Steuergeldern verdient, zum Schaden der schutzsuchenden Menschen. Die Flüchtlinge sind nur ein Arbeitssektor der Kooperativen, aber eben ein besonders lukrativer. Der Arbeitsvertrag des Mitarbeiters kommt im Übrigen von einer anderen Kooperative. Er verdient 8,41 Euro brutto pro Stunde. Die meisten Verträge sind befristet auf sechs oder drei Monate, manchmal auch nur einen Monat oder 15 Tage.
Mit dem Dekret zu Einwanderung und öffentlicher Sicherheit, das am 5. Oktober 2019 in Kraft trat und am 1. Dezember 2018 durch die Zustimmung des italienischen Parlaments Gesetz wurde, hat der ehemalige Innenminister Salvini die Bedingungen für Geflüchtete noch einmal deutlich erschwert und verschlechtert.
In die SPRAR-Zentren, wo es noch eine Mindeststandard an Unterstützung mit Sozialassistenten gibt, werden nur noch Minderjährige und Personen mit internationalem Schutzstatus aufgenommen. Anderen Asylsuchenden und Personen mit humanitärem Schutzstatus hingegen wird die Aufnahme verweigert. Diese Personen dürfen nur noch in den großen Aufnahmezentren wohnen, sofern es überhaupt einen Platz gibt.
Der Schutzstatus aus humanitären Gründen ist abgeschafft. Wer diesen Status jetzt hat, wird ihn nach Ablauf seiner Gültigkeit verlieren und muss das Aufnahmezentrum verlassen, d. h. diese Person wird obdachlos. Vermutlich 130.000 Menschen werden bis Dezember 2020 auf der Straße landen. Aus humanitären Gründe wie Krieg, ernsthafter gesundheitlicher Probleme oder Umweltkatastrophen im Herkunftsland kann eine Aufenthaltserlaubnis von nur einem Jahr erteilt werden.
Im laufenden Asylverfahren erhalten die Asylsuchenden keine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis mehr, sondern nur eine Bescheinigung darüber, dass ein Verfahren läuft. Mit dieser Bescheinigung können sie nicht einmal eine Sim-Karte für ihr Mobiltelefon kaufen.
Die Unterstützungsleistungen für Flüchtlinge wurden gekürzt. In großen Unterkünften werden demnach nur noch 19 Euro pro Person, in kleinen 25 Euro pro Person an die Betreiber von Flüchtlingsunterkünften gezahlt. In der Folge hat das Rote Kreuz in Rom aufgegeben – das Geld reicht nicht, um ihre Zentren zu unterhalten. Vielerorts hat auch die Caritas ihre Aufnahmezentren geschlossen.
Auch die Kooperative in Rom schließt wegen des Dekrets 2019 die großen Unterkünfte und verlegt die Menschen in kleinere Gebäude mit bis zu 50 Personen à 25 Euro pro Tag. Mehr Platz haben die Menschen deswegen nicht, denn nach wie vor versucht man, so viele Personen wie möglich in ein Zimmer zu pressen. In dem Sechsbettzimmer, in dem Alpha wohnte, schlafen jetzt acht Personen. Diese Kürzung der staatlichen Gelder geht natürlich zu Lasten der geflüchteten Menschen. Früher gab es in Pomezia eine Waschmaschine für mehrere hundert Bewohner, sie wurde abgeschafft. Und gab es einst in den Unterkünften sporadisch Sprachkurse, so sind diese schon nach der Wahl im Frühjahr 2018 gestrichen worden. Es gibt in den Zentren der Kooperative nun keinen Zugang zu ärztlicher Versorgung, keine psychologische Betreuung und keine Sprachmittler mehr.
Es gab staatliche verordnete Mindeststandards an Unterstützungsleistungen für die Geflüchteten, für das man Personal braucht. Aber nun haben viele Mitarbeiter ihre Stellen verloren, allen wurden die Gehälter gekürzt, die Arbeitsstunden reduziert, viele haben die Arbeit ganz aufgegeben, weil ihnen das hier verdiente Geld zum Leben nicht mehr reicht.
Untergebracht sind die Menschen oft in unrentabel gewordenen, leerstehenden, unrenovierten Hotels in den Vororten Roms. Der Mitarbeiter erklärte mir, die Kooperative würde beispielsweise einen Vertrag über 20.000 Euro Monatsmiete abschließen, in Wirklichkeit nur vielleicht 10.000–12.000 bezahlen und dem Besitzer außerdem die Steuerzahlung erstatten. So hätten beide Seiten etwas davon. Das Hotelgebäude ist für den Besitzer eventuell noch drei oder vier Jahre maximal gewinnbringend, bis es endgültig ganz heruntergewirtschaftet sei. Es wird in diesen Jahren nichts repariert, und wenn beispielsweise das Wasser der Toilettenspülung in der Unterkunft Frascati überall hinfließt, nur nicht in die Toilette, dann bleibt es die nächsten Jahre dabei. In einem Zimmer, das ich in der Unterkunft Cas Pomezia sah, gab es keine Scheiben in den Fensterrahmen, es regnete hinein und so blieb es. Da die Heizung nicht funktioniert, kauften sich die frierenden Bewohner eines Zimmers selbst eine kleine Heizung. Die wurde ihnen weggenommen, sie verbrauche zu viel Strom.
Der Schweizerische Flüchtlingsrat schreibt:
Die CDA, CARA und CAS Zentren werden – im Auftrag des italienischen Staates –von Vereinen oder Organisationen betrieben, die an öffentlichen Vergabeverfahren teilnehmen, die regional von den zuständigen Präfekturen in Italien organisiert werden. Die Zuschläge werden für eine begrenzte, oft nur kurze Dauer (sechs Monate) vergeben.
Am Vergabeverfahren nehmen nicht nur Organisationen und NGOs teil, die Erfahrung im Asylbereich haben. Viele Empfangszentren werden auch von fachfremden Unternehmen verwaltet. Ein Beispiel ist Multicons in der Toskana, ein Unternehmen, das zurzeit hunderte von Aufnahmeplätzen in der Toskana verwaltet, nachdem es früher auf die Abfallsammlung spezialisiert war. Auch Hotels, die am Rande des Konkurses standen, haben damit begonnen, Aufnahmezentren für Asylsuchende zu verwalten, da das System leicht gewinnbringend genutzt werden kann. Es gibt keine Kontrolle darüber, wohin das Geld fließt, das zur Finanzierung von Dienstleistungen für Asylsuchende bestimmt wäre.
Weil die Geflüchteten so gewinnbringend sind, ist man versucht – wie sie selbst und einige Mitarbeiter der Zentren – anzunehmen, dass sie so lange als möglich gehalten werden sollen. Ibrahima zum Beispiel hat nach der Entscheidung über seinen Asylantrag den Bescheid, statt direkt von der Ausländerbehörde, von einem Mitarbeiter der Kooperative erhalten, erst mehr als zwei Monate später. Und er ist kein Einzelfall.
Die Bewohner der Unterkünfte müssen jeden Abend ihre Anwesenheit per Unterschrift bestätigen. Um Mitternacht werden die Listen zur Präfektur geschickt. Wer zwei Nächte nicht anwesend war und auch am dritten Abend nicht unterschreibt, fliegt sofort raus. Der landet auf der Straße, bekommt auch woanders keinen Schlafplatz mehr und verliert sein Asylverfahren, weil er keine Adresse mehr hat. Auch wenn er vielleicht bloßden Bus verpasst hat und nach Mitternacht in der Einrichtung angekommen ist. Es ist von der Innenstadt aus nicht leicht, die Unterkünfte zu erreichen. Die Metro kann man sich nicht leisten, wenn man nichts hat. Die Busse fahren unregelmäßig. Von der Bushaltestelle bis zur Unterkunft Cas Frascati muss man 45 Minuten zu Fuß gehen. Ich habe gesehen, wie Busfahrer Gas geben und nicht daran denken zu halten, wenn nur Afrikaner an der Haltestelle stehen. Nahe der Unterkunft Cas Guidonia muss ich an der Straße stehen und dem Busfahrer zu winken, damit er hält und die anderen Wartenden auch einsteigen können.
Es gibt weitere Gründe, seinen Schlafplatz zu verlieren.
Wer den Angestellten widerspricht, wer sich beschwert, dem wird mit Rausschmiss gedroht. Es muss nicht bei der Drohung bleiben. Bei Streit fliegt man sofort raus, von einer Minute zur nächsten steht man mit seinem Koffer auf der Straße. Auch mitten in der Nacht, wie Aliou, der bereits drei Jahre lang ausgeharrt hatte, um ein Ergebnis seines Asylverfahrens zu erhalten.
Jedem Flüchtling in einer Unterkunft stehen 75 Euro Taschengeld im Monat zu. Allerdings bekommen die Menschen das Geld nicht, stattdessen Telefonkarten à fünf Euro Guthaben einer einzigen Telefongesellschaft. Man ist geneigt, sofort zu spekulieren, wer daran wieviel verdient.
Wenn jemand eine Nacht nicht seine Anwesenheit per Unterschrift bestätigt hat, werden ihm 2,50 Euro vom Taschengeld abgezogen, d. h. dann eine ganze Telefonkarte à 5 Euro weniger.
In Pomezia, sagt Mamadou, hätten Mitarbeiter die Telefonkarten anfangs selbst für vier Euro zurückgekauft. In den kleinen Läden, vergleichbar mit unseren Spätshops, werden den Geflüchteten ohne weiteres die Karten für 4,50 abgekauft und dort für 5 Euro weiterverkauft. Mit dem so erworbenen spärlichen Geld gehen die meisten sofort in den nächsten Supermarkt und kaufen sich etwas zu essen. Die Angestellten der Unterkünfte kontrollieren aber regelmäßig die Zimmer und nehmen den Leuten das Essen ab, wenn sie etwas finden, auch wenn es sich in geschlossenen Verpackungen befindet. Es ist verboten, selbst zu kochen, das ausgegebene Essen aber reicht eben nicht zum Leben. Und: Ich habe versucht, es zu essen, es ist nicht genießbar. Manche sind den Tränen nahe, wenn sie vor der trockenen Pasta in der Plastikschale sitzen und sie nach ein, zwei oder sogar drei Jahren einfach nicht mehr runterschlucken können. Niemand der Angestellten isst davon. Und auch ich habe nur einmal probiert und es schaudert mich bei der Vorstellung, so etwas jahrelang mittags und abends essen zu sollen.
Jede Nacht um eins kommt in der Einrichtung in Frascati eine Angestellte zur Kontrolle in die Zimmer, geht von Doppelstockbett zu Doppelstockbett und leuchtet den Menschen ins Gesicht. Ebenso morgens um sieben. Sie wundere sich darüber, warum niemand Lust hat, ihr guten Morgen zu sagen.
Als Mamadou aus Deutschland abgeschoben worden ist und nach Pomezia kommt, hat sich gerade ein junger Mann aus Somalia in der Einrichtung erhängt. In dem Raum mit den schmutzigen Wänden, in dem Mamadou schlafen muss, gibt es keine Betten, nur Matratzen auf dem Boden. Wenig später wacht ein anderer Mann morgens nicht mehr auf, er ist tot. Entweder sei er krank gewesen und nicht behandelt worden oder verhungert, so die Vermutung. Beides eine Katastrophe.
Die Versorgung bei Krankheit ist nicht gegeben. Weder Bangoura noch Ibrahima wurden behandelt. Krank zu werden, davor fürchten sich alle: Krank werden und gleichzeitig nicht genug zu essen zu haben, das ist lebensgefährlich, das kennen sie aus ihren Heimatländern. Alpha ging es so schlecht, dass er zur Notaufnahme ins Krankenhaus ging. Er bekam einen Medikamentenplan, den er in der Kooperative vorlegte, aber er erhielt nie ein Medikament.
Die Abschiebung nach Italien, aber auch der Aufenthalt in Italien hat viele der traumatisierten Menschen retraumatisiert. Manche weinen nachts, viele leiden unter rasenden Kopfschmerzen oder haben schwere Albträume so wie Ibrahima und Mamadou. Zu den Albträumen aufgrund der erlittenen Verfolgung im Heimatland und den traumatisierenden Erfahrungen auf der Flucht kommen die Albträume, noch einmal nachts von der Polizei aus dem Schlaf gerissen zu werden. Manche können nachts gar nicht mehr schlafen.
„Ich kann nicht vor einer Gefahr flüchten und in einem Land landen, wo ich wieder nicht sicher bin. Was Italien mir angetan hat, ist schlimm. Ich will lieber im Gefängnis sein als das Leben eines Gefangenen in Italien zu leben“, sagt Ibrahima.
Zwei junge Männer aus Ghana packen eines Abends in Cas Guidonia ihre Sachen: „Wir gehen weg aus Italien, hier ist nicht Europa.“
Immer wieder fehlen Menschen. Sie haben es nicht mehr ausgehalten und sind in ein anderes europäisches Land geflohen. Und überall in den Städten, vor allem in den Parks und in der Nähe der Bahnhöfe liegen jede Nacht hoffnungslose junge Menschen auf Pappkartons aus den teuren Bekleidungsgeschäften. „Was Italien mir angetan hat, verzeihe ich niemals“, sagt Mamadou.
Inzwischen hat Italien eine Regierung ohne den rechtsnationalen Innenminister. Aber das Gesetz vom November 2018 bleibt unverändert.
Die Verzweiflung und Hoffnungslosigkeit unter den Geflüchteten in Italien ist groß.
In welcher Situation auch immer man ist – ob mit Schlafplatz in einem Zentrum oder obdachlos auf der Straße– man vegetiert unter menschenunwürdigen Bedingungen dahin. Wer noch ein letztes Fünkchen Hoffnung und Mut hat, wird versuchen, dieser Situation zu entkommen – und das geht nur, indem man Italien verlässt und in ein anderes Land in Europa geht.
Solange sich dieser Zustand nicht grundlegend und erwiesenermaßen ändert, sollte niemand nach Italien abgeschoben werden.
Weitere Informationen, die angeführten Zahlen und Fakten finden sich hier:
https://www.frnrw.de/fileadmin/frnrw/media/Dublin/2019-05-08_SFH_Auskunft_Italien.pdf
https://ilmanifesto.it/il-gruppo-la-cascina-nel-business-della-gestione-dei-migranti/
https://www.nzz.ch/international/mafia-capitale-in-rom-ist-keine-mafia-ld.1517229
Anmerkungen:
Die Namen der Geflüchteten wurden geändert.
Zu CAS, ADA, CARA und SPRAR:
Das Aufnahmesystem in Italien besteht grundsätzlich aus der Erst- und der Zweitaufnahme. Bei direkten Ankünften, insbesondere über das Meer, werden die Menschen zuerst in einem CPSA versorgt und untergebracht. Die Erstaufnahme besteht aus den CDA und CARA. SPRAR bildet das Zweitaufnahmesystem. Da es jedoch sowohl in den CDA, den CARA als auch in den SPRAR-Zentren zu wenig Kapazität gibt, werden die CAS als Alternative benutzt. Diese stellen ein Parallelsystem dar, welches ebenfalls noch als Erstaufnahme betrachtet werden kann. Eine große Zahl von Geflüchteten kommt jahrelang aus den CAS nicht heraus.
Die SPRAR-Zentren heißen seit Inkrafttreten des Salvini-Dekrets SIPROIMI. Im Gegensatz zu den großen Aufnahmezentren (CARA, CDA, CPSA und CAS) umfasste SIPROIMI bis Januar 2019 mehr als 875 kleinere dezentrale Projekte. Insgesamt wurden im Jahr 2019 35.650 Unterkunftsplätze finanziert. Diese Plätze sind für Asylsuchende jedoch nicht mehr zugänglich.
(https://www.frnrw.de/fileadmin/frnrw/media/Dublin/2019-05-08_SFH_Auskunft_Italien.pdf)
Abkürzungen:
CAS: Centri di Accoglienza Straordinaria
CPSA: Centri di primo soccorso e accoglienza
CDA: Centri di accoglienza
CARA: Centri di accoglienza per richiedenti asilo
SPRAR: Sistema di protezione per richiedenti asilo e rifugiati
SIPROIMI: Sistema di protezione per titolari di protezione internazionale e per minori stranieri non accompagnati